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Tel. 0 76 62/93 53 86
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Stand Oktober 2010
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Naturgarten Kaiserstuhl GmbH
§ 1
Geltungsbereich
1.1. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Naturgarten Kaiserstuhl GmbH. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir diesen Bestimmungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Auf diese Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam verzichtet werden.
§ 2
Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen.
§ 3
Preise und Bestellung
3.1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten unsere Preise ab Lager ausschließlich Verpackung und zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
3.2. Die von der Naturgarten Kaiserstuhl GmbH gemachte Angaben über Farben, Maße und Gewicht sowie Abbildungen, Zeichnungen und ähnliches in Katalogen und Prospekten sowie auf unserer Internetseite, sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die Bilder, die zur Beschreibung der Waren verwendet werden, sind Beispielfotos die keine naturgetreue Veranschaulichung der angebotenen Artikel darstellen.
3.3. Änderungen von Bestellungen durch den Kunden sind nur rechtswirksam wenn diese Änderungen schriftlich durch uns bestätigt werden.
3.4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug mit der Lieferung zur Zahlung fällig. Der Besteller kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung auch ohne Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4
Lieferung und Rückgabe
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die Auslieferung der bestellten Waren erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Besteller seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Von uns angegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Naturkatastrophen sowie anderer von uns nicht beeinflussbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird von der Naturgarten Kaiserstuhl GmbH getroffen. Eine Abholung der Ware ist nur möglich, wenn dies zuvor schriftlich mit uns vereinbart wurde.
Mit der Absendung der Ware an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Die Ware ist bei Lieferung sofort zu untersuchen. Transportschäden sind umgehend dem Zusteller mitzuteilen.
§ 5
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
§ 6
Zahlungsbestimmung
Die Naturgarten Kaiserstuhl GmbH ist berechtigt, eingehende Zahlungen, abweichend von der Zweckbestimmung des Händlers, zunächst auf Kosten, entstandene Verzugszinsen und sodann auf ältere noch offene Forderungen zu verrechnen. Der Händler erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung.
§ 6
Mängelhaftung
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Tagen und ansonsten mit einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich bei uns zu rügen. Zur Überprüfung von Mängelrügen hat uns der Besteller einen Teil der beanstandeten Ware originalverpackt zu übersenden.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Besteller.
Sollte die von uns gelieferte Ware trotz aller aufgewendeter Sorgfalt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, werden wir die Ware im Falle einer fristgerechten Mängelrüge frei nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Für die Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.
Hat der Besteller begründete Mängel rechtzeitig gerügt, steht ihm nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Sind 2 Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsversuche erfolglos geblieben, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen. Für weitergehende Schadensersatzansprüche haften wir dem Besteller -soweit gesetzlich zulässig- nur bei eigener oder einer von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der gelieferten Ware, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware.
§ 7
Haftung / Schadensersatz
Die Naturgarten Kaiserstuhl GmbH haftet im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern eine solche bezüglich der gelieferten Ware von ihr abgegeben wurde. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der gelieferten Ware ein, so haftete die Naturgarten Kaiserstuhl GmbH nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, haftet die Naturgarten Kaiserstuhl GmbH nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparung. Die Haftung der Naturgarten Kaiserstuhl GmbH für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für leichtfahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung der Naturgarten Kaiserstuhl GmbH auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Solange das Eigentum nicht auf den Besteller übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, diese Ermächtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht selbst einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
§ 9
Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 10
Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen der Naturgarten Kaiserstuhl GmbH und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Eine ungültige, unklare oder undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.